Beschreibung
Nach der für Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule gültigen DIN Norm EN 14960 sind Fallschutzmatten vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt für den Einsatz von Hüpfburgen auf hartem Untergrund wie z.B. Asphalt, Beton, Straße, Pflastersteine etc.und ist auch anzuwenden bei Hüpfburgen und Eventmodulen die eine abgesenkte luftgeblasene Eingangsstufe über 0,60m haben, auf Rasenflächen und Sand sind Fallschutzmatten nicht nötig.