Allgemeine Mietbedingungen für Mietgegenstände

  1. Geltung der Bedingungen

1.1

Wir schließen ausschließlich  zu unseren nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 

Die Schriftform im Sinne dieser Bedingungen wird auch durch E-Mail oder Telefax gewahrt.

  1. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2

Etwa zu unseren Angeboten gehörende Unterlagen wie Prospekte, Zertifikate, Abbildungen etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Entscheidend für die Qualität/Leistungsfähigkeit des Mietgerätes ist allein unsere Auftragsbestätigung.

2.3

Die Mietgeräte sind CE-geprüft und entsprechen damit den in der EU geltenden Standards und Bestimmungen. Die Prüfung einer Einsatzmöglichkeit außerhalb der EU und deren Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.

  1. Mietzeit

3.1

Die Mietzeit beträgt den Zeitraum (Gebrauchszeitraum) wie in Angeboten usw. angegeben. Für diesen Zeitraum ist auch der vereinbarte Mietpreis zu entrichten.

3.2

Bei verspäteter Rückgabe wird ein Betrag von 30% der vereinbarten Tagesmiete fällig.

  1. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

4.1

Der Mietpreis wird bei Übernahme der Mietgeräte fällig bzw. ist im Vorfeld auf das von uns genannte Konto zu überweisen. Andere Zahlungsweisen bedürfen einer Absprache.

  1. Beschaffenheit des Mietgerätes und Mängelanzeige

5.1

Wir übergeben dem Auftraggeber das Mietgerät in einem mangelfreien, gereinigten und betriebsfähigen Zustand.

5.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietgerät nach Erhalt auf Mängelfreiheit zu untersuchen und uns, sofern sich ein Mangel zeigt, unverzüglich eine Anzeige zu machen. Dieses kann mündlich oder in Schriftform geschehen. Die Kosten der Behebung von Mängeln für ein nicht in mangelfreien und betriebsfähigen Zustand zur Verfügung gestelltes Gerät tragen wir.

5.3

Wird das Mietgerät nicht in mangelfreien und betriebsfähigen Zustand zur Verfügung gestellt und erfolgt die Behebung des ordnungsgemäß angezeigten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurück treten. Die Geltendmachung anderweitiger gesetzlicher Rechte wird durch diese Regelung nicht berührt.

  1. Pflichten des Auftraggebers

6.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bedienungs- und Betriebsanleitungen ordnungsgemäß zu befolgen und das Gerät nur von Personal welches eingewiesen ist, bedienen zu lassen. Durch unsachgemäße Behandlung des Mietgerätes entstehende Schäden sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

6.2

Der Auftraggeber haftet für eigenen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Vorsatz und Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter und sonstiger Dritter.

  1. Leistungsstörung / vorzeitige Kündigung

7.1

Nach Auftragserteilung kann der Mieter seine Bestellung bis zu Beginn der vereinbarten Mietperiode kündigen. Je nach Kündigung ist der Vermieter berechtigt eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen.

  • bis 90 Tage vor Beginn 30%
  • bis 60 Tage vor Beginn 40%
  • bis 30 Tage vor Beginn 50%
  • bis  07 Tage vor Beginn 70%
  • bei späterer Kündigung 100%
  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Hauptsitz des Vermieters.